Hinweisgeberverfahren
Ihr Hinweis für unseren sauberen Weg!
Sauberkeit ist von ganzheitlicher Bedeutung für unsere Unternehmenskultur. Sie steht für die Erfüllung unseres Anspruchs an höchste Reinigungsqualität ebenso wie für eine saubere Haltung als Geschäftspartner, Arbeitgeber und verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft. Die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen sowie interner Compliance-Richtlinien hat für unser Unternehmen daher höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um mit entsprechenden Maßnahmen mögliche Schäden vom Unternehmen und seiner Mitarbeitenden abzuwenden.
Zu diesem Zweck hat das Unternehmen das Hinweisgeberverfahren „Ihr Hinweis für unseren sauberen Weg!“ eingerichtet. Über dieses Verfahren können sowohl Mitarbeitende der Bockholdt GmbH & Co. KG als auch Geschäftspartner und Dritte Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder interne Richtlinien melden und damit zu deren Aufdeckung beitragen.
Bei konkreten, begründeten Hinweisen auf einen Verstoß gegen geltende gesetzliche oder interne Bestimmungen haben Sie die Möglichkeit, auf den folgenden Meldewegen Kontakt mit der Abteilung Recht & Compliance aufzunehmen.
Von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 bis 14.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 bis 13.00 Uhr können Sie uns anrufen.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich schriftlich an folgende Adresse zu wenden:
Bockholdt GmbH & Co. KG, Abt. Recht & Compliance, Gutenbergstraße 8-12, 23566 Lübeck
Oder per Email an: hinweisgeber(at)bockholdt.de
Auf Wunsch bleibt Ihre Identität anonym.
Wir versichern, dass Hinweisgeber, die versuchte, vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen und/oder interne Richtlinien im guten Glauben und nach bestem Wissen gemeldet haben, vor jeder Form der Benachteiligung, insbesondere Diskriminierung oder negativen arbeitsrechtlichen Maßnahmen aufgrund des Hinweises geschützt sind.
Nur das wissentliche Verbreiten falscher Informationen kann hingegen zu Konsequenzen für den Hinweisgeber führen.
Das Hinweisgeberverfahren ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Bei Nachfragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Arbeitstätigkeit wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vorgesetzten.